Das Beyerschlössle und Wappen

Beitrag aus Bürgerblättle 204, Dez. 2010

Die Brandensteinstraße

Ist man auf der Sundgauallee in Richtung Lehen unterwegs, zweigt gegenüber der Matthäuskirche die Brandensteinstraße ab. Sie ist eine Sackgasse und hat nur wenige Häuser, ihr Name ist jedoch umso bedeutender. Er erinnert an die Herren zu Brandenstein, im 17. und 18. Jahrhundert in Betzenhausen ansässig waren.

Das Beyerschlössle vor dem 2. Weltkrieg

Sie wohnten im ehemaligen Beyer-Schlössle, einem der damaligen 2 Freihöfe, die es in Betzenhausen gab. Von beiden Freihöfen ist bis zum heutigen Tage fast nichts mehr erhalten. Einzig das Wappen des Beyer-Schlössles ist übriggeblieben. Es schmückt das Wohn- und Geschäftshaus Ecke Sundgauallee/Dietenbachstraße. Die meisten von Ihnen werden es schon an der Außenwand entlang der Dietenbachstraße entdeckt haben.

Erster Träger dieses Wappens war der Hofgutsbesitzer Franz Anton Beyer von  Buchholz, er war 1716 durch Kaiser Karl VI in den Adelsstand erhoben worden. Was hat nun Ritter Beyer von Buchholz mit der Familie zu Brandenstein zu tun? Ganz kurz gesagt: beide Familien waren Besitzer des Hofgutes. Um die Geschichte des Beyer-Schlössles besser zu verstehen, gehe ich etwas näher auf die historischen Daten ein: Im Jahr 1622 verkauften die Freiburger Clarissen, ein Frauenorden der Franziskaner, ihren Wirtschaftshof an den Freiburger Professor der Medizin J. H. Helbling (1582-1633). Für zwei Generationen blieben die Helblings Herren des Hofgutes. 1709 ging er an oben genannten Franz Anton Beyer über, da er mit der Tochter des letzten Helblings verheiratet war. Das oben erwähnte Wappen erklärt sich als Allianzwappen dieser beiden. Nach dem Tode von Franz Anton Beyer kaufte Professor J. Schmidt das Schlössle. Er erwarb sich als Stadtschreiber, Obristenmeister und Statthalter des Freiburger Bürgermeisters große Verdienste. So wurde er in den Adelsstand erhoben, und trug von nun an den Namen von Brandenstein.

Die Brandensteiner waren nicht gerade zimperlich, wenn es um Erhalt und Ausbau ihres  Besitzes ging. So ist überliefert, dass sie in einem 20 Jahre dauernden Prozess den Rang eines Freihofes für ihr Hofgut erstritten. Sie hatten somit besondere Rechte beim Weidgang und waren von Steuern und Abgaben befreit. Zu diesem Prozess findet man in den Akten von 1835 eine bemerkenswerte Notiz: „Schande der Regierung, die einen offenbar ungerechten und unverschämten Prozess gegen zwanzig Jahre zugunsten eines höchst frivolen Streiter Brandenstein, der sich so tief herabwürdigte, in Schutz nehmen konnte. Möge jeder ehrliche Mann von so niedrigen Prozesskrämern verschont bleiben.“

Brigitte Hammerich


Beitrag aus Bürgerblättle 159, Dez. 2001 (das Wappen war dort zusätzlich auch Titelbild)

Das Beyerschlössle

Das Wappen derer von Beyer

Der Name “Beyerschlössle” erinnert an den früheren kai­serlichen Rat Franz Anton Beyer aus Buchholz, dessen Wappen bis zur Bombennacht von 1944 an dem ehemali­gen Freihof in der Dietenbachstraße 4, “Beyerschlössle” genannt, angebracht war. Dort residierte der Wappenträger, der kaiserliche Rat und Hofgutbesitzer Franz Anton Beyer, der schon 1716 durch Kaiser Karl VI. in den ritterlichen Reichsadelsstand erhoben worden war. Um 1720 war er zugleich Bürgermeister von Freiburg.

Das Wappen zeigt in den Feldern eins und vier des in vier Teile gespaltenen Wappenschildes in roter Farbe jeweils einen mit drei schwarzen Bienen belegten silbernen Balken. Die beiden anderen Felder zeigen auf Goldgrund je einen schwarzen Widder. Im Herzschild springt auf einem grünen Dreiberg ein Hirsch. Die große Reichsadelskrone ziert den oberen Teil des Wappens.

Das Wappen ist das letzte Zeugnis des durch die kai­serliche Herrschaft privile­gierten Hofgutes. Zu dessen Besitzern gehörten auch die Geschlechter Helbling und Schmidt von Brandenstein. Nach dem “großen Hof­acker” ist die heutige Hof­ackerstraße benannt. Die Brandensteinstraße erinnert an die Familie derer von Brandenstein.

Das Wappen hängt heute am Eckhaus Dietenbachstraße 2 / Sundgauallee


Aber auch bereits im Bürgerblättle 63 vom Nov. 1988 wurden die historischen Hintergründe zum Hofgrundbesitzer und Kaiserlichen Rat Franz Anton Beyer erwähnt: