Parkplatz für Schwerbehinderte

Beitrag „Zugeparkt“ aus Bürgerblättle 262, Aug./Sept. 2020 (Ring der Körperbehinderten)


„Wenn Sie mir schon den Parkplatz für Schwerbehinderte wegnehmen, dann nehmen Sie bitte auch meine Behinderung.“

Es ist für Betroffene schwierig und ärgerlich, wenn Behindertenpark­plätze durch nicht berechtigte Verkehrsteilnehmer belegt sind, sei es aus Bequemlichkeit, Gedankenlosigkeit oder Dreistigkeit. Wir wollen hier nicht gleich nach den härtesten Mitteln Anzeigen oder Abschleppen greifen lassen, sondern ein entsprechendes Bewusstsein schaffen. Dafür haben wir eine Karte entwickelt, die mit einem Cartoon von Phil Hubbe und entsprechenden Informationen auf die Problema­tik aufmerksam macht. Diese Karte kann man einem Falschparker hinter den Scheibenwischer klemmen.

Parkkarte Vorderseite

Parkkarte Rückseite

 

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Um hier parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis, der durch die örtlichen Gemeinden und Städte ausgestellt wird. Grundsätzliche Voraussetzung zum Erhalt dieses blauen Parkausweises ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).

Von nichtbehinderten Verwandten oder Bekannten darf der Parkausweis nur benutzt werden, wenn die berechtigte Person als Beifahrer dabei ist, bzw. ein- oder ausgeladen wird.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Ring der Körperbehinderten e.V., Meckelhof 1, 79110 Freiburg, Tel. 0761/88186-0, info@ring-freiburg.de.

Rainer Bernhard, Klemens Winter