Lärm und Müll im Seepark

Aktuelles:

Richterlicher Rückenwind für Musikboxenverbot: Parkanlagensatzung wird weiter angewendet

Eine erfreuliche Nachricht für die Anwohner im Seepark kam noch kurz vor Ende des letzten Jahres aus Mannheim: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 19.12.2023 einen Eilrechtsschutzantrag gegen die Parkanlagensatzung abgelehnt.

In der Satzung wurde das ausnahmslose Verbot von Boxen und anderen Tonwiedergabegeräten in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr in den öffentlichen Park-, Spiel- und Sportanlagen der Stadt geregelt – was zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation gerade bei uns im Seepark geführt hat. Das Bürgerblättle berichtete.

Das wollten sich drei Freiburger nicht gefallen lassen, die sich unverhältnismäßig in ihren Grundrechten betroffen sahen und daher ein Eilrechtsschutzverfahren beim VGH Baden-Württemberg einleiteten.

Das Gericht folgte der Argumentation der Antragsteller aber nicht: Eine Gemeinde könne den zulässigen Nutzungsumfang öffentlicher Anlagen wie geschehen durch eine Benutzungssatzung regeln. Die konkrete Freiburger Parkanlagensatzung enthalte auch keine unzulässigen Eingriffe in Grundrechte (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.12.2023, Az.: 1 S 1365/23).

Es bleibt jetzt also erfreulicherweise weiter dabei, dass Lärm durch Musikboxen im Seepark effektiv unterbunden werden kann.

Ralf Ullrich. AK Bauen

 


Stand der Dinge

Im Oktober 2022 haben mehrere Fraktionen des Gemeindesrates einen Antrag eingebracht zur Erstellung und Umsetzung einer Grünflächensatzung (hier Link zum PDF-Dokument auf der WebSeite der SPD-Fraktion). Eine solche Grünflächensatzung könnte insbesondere mobile Lautsprecher-Boxen zwischen 23 und 6 Uhr generell verbieten (ähnlich wie die “Neckarvorlandsatzung” in Heidelberg). Der Bürgerverein unterstützt den Antrag und weist zusätzlich hin auf die fehlenden öffentlichen Toiletten im östlichen Bereich. Auch die Badische Zeitung berichtete wieder aktuell darüber (ggf. mit eingeschränktem Zugriff).

Im Laufe von 2022 haben verschiedene Fraktionen im Gemeinderat sich des Themas angekommen. Die CDU Fraktion war mit mehreren Vertretern z.B. zu einem “Aktionstag” am 24. Juni in den Seepark gekommen, um das Gespräch dort zu suchen. Was nicht mitspielte war das Wetter mit viel Regen schon am Nachmittag. Also war auch die östliche Wiese kaum besucht. Trotzdem kamen einige Anwohner um ihre Probleme vor allem mit nächtlichem Lärm zu beschreiben: auch die BZ berichtete darüber, siehe dortiger Beitrag Das Ringen um mehr Rücksichtnahme (ggf. mit eingeschränktem Zugriff).

Im Juli 2022 wurde von der Stadt eine “Lösung” vorgestellt, die das Management öffentlicher Plätze und die Konfliktpräventation an zentraler Stelle bündeln sollen. Siehe ausführlicher Bericht im Amtsblatt vom 15. Juli. 2022. Zentraler Baustein des Konzeptes sollen sog. “Nachtmediatoren” sein, die zwischen feiernden und Anwohnern vermitteln sollen, die sich gestört fühlen. Es handelt sich um vier 50-Prozent-Stellen. Als weiteres will die Stadt Veranstaltungen auf verschiedene Stellen lenken. Ein Aufstockung des VD ist ausdrücklich NICHT im Paket enthalten.

Der Bürgerverein bezweifelt, dass es sich hier um eine tragfähige Lösung handelt und hat entsprechendes Schreiben an die Stadt formuliert. Darin enthalten ist insbesondere auch der Hinweis auf immer noch fehlende Toiletten im relevanten Bereich des Seeparks.

Zum Thema Müll gibt es ja inzwischen eine neue Initiative: augenauf! freiburg. Damit ist schon mal sicher gestellt, dass in den aktuellen Sommermonaten zusätzliche Müll-Container an zentralen Stellen im Seepark zur Verfügung stehen.

Kurzer Rückblick: Im Sept. 2021 waren ca. 50 Anwohnerinnen und Anwohner zu einem Vorort-Termin mit Vertretern der CDU-Fraktion zusammen gekommen. Sie konnten die Sitution des letzten Sommers ausführlich beschreiben: insbesondere die Lärm-Probleme in der Nacht. Im Kontrast dazu zitierte ein Besucher zwischenzeitlich einfach aus der Polizeiverordnung von Freiburg (siehe auch Hinweis weiter unten auf der Seite hier). Hier geht es zum zugehörigen Bericht in der Badischen Zeitung (ggf. mit eingeschränktem Zugriff).

Zuvor hatte sich der Bürgerverein schon gegen die Kürzung des Vollzugsdienstes (VD) in Freiburg ausgesprochen (siehe früherer Beitrag hier). Diesen wieder aufzustocken war dann wohl auch die Forderung von der Polizeipräsident Franz Semling in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Freiburg am 09. Mai 2022 (hier z.B. Beitrag der Freien Wähler dazu).


Beitrag aus Bürgerblättle 268 (Juli/Aug. 2021):

Hotspot Seepark

Die Nutzung des Seeparks war berechtigterweise Diskussions-Thema der letzten Wochen in Freiburg. Hier im Westen Freiburgs, im Speziellen im Seepark, ist dies ein großes Problem. Bei halbwegs gutem Wetter finden sich abends sehr viele Leute im Seepark ein, um zu feiern. Dies ist den aktuellen Umständen entsprechend verständlich und schön. Leider bleiben einige Gruppen jedoch bis spät in die Nacht und stören durch laute Musik, Geschrei und Gejohle die Nachtruhe der Anwohner. Hierzu gab es auch viele Beschwerden beim Bürgerverein. Vor allem seit den ersten Lockerungen der Corona-Regeln gibt es Klagen von Anwohner über massive nächtliche Ruhestörungen und auch die Vermüllung.

Nicht ohne Grund legt der Paragraf 3 der Polizeiverordnung der Stadt Freiburg fest, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Nachtruhe zu herrschen hat. Alle Betätigungen, die diese Nachtruhe stören, sind verboten. Der Seepark ist aufgrund der direkten dichten Wohnbebauung nach unserer Meinung kein geeignetes Partyareal, sondern ein Familien- und Freizeitgelände, auf dem man durchaus auch gemütlich mit Freunden den Abend genießen kann – jedoch ohne Laut zu sein und die Anwohner zu stören. Deswegen muss hier vor allem die Nachtruhe sichergestellt sein.

Wir freuen uns über die ersten frühen Schritte der Stadt, nach Lösungen für das allgemeine Lärmproblem zu suchen, wie z.B. auch das Glasflaschenverbot in der Innenstadt, das Aufstellen zusätzlicher Abfallcontainer – auch im Seepark – und verstärkte Kontrollen.  Leider sehen wir mit diesen kurzfristigen Ansätzen – selbst nach Ende von Corona – langfristig keine Möglichkeit auf eine allgemeine Besserung des Problems. Durch die zunehmende Nachverdichtung im Freiburger Westen werden die Einwohnerzahlen in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Dies ist durch die Stadt erwünscht und gefördert, ohne dass aber gleichzeitig in Freiflächen investiert wird. Die dadurch entstehenden Probleme werden auch noch durch die Kürzung der Gelder für den kommunalen Vollzugsdienst oder das Verschieben der Planung des Westbad Freibeckens verstärkt. Für uns nicht nachvollziehbare Entscheidungen.

Wir hoffen daher, dass die Stadt nun dieses Lärmproblem deutlicher angeht. Die Nachverdichtung im Westen muss einhergehen mit mehr Möglichkeiten für die Bevölkerung im Freien den Abend zu genießen und auch Party zu machen – hierzu müssen Flächen geschaffen und offengehalten werden, die dies ermöglichen ohne dass Anwohner in Ihrer Nachtruhe gestört sind. Den interfraktionellen Antrag begrüßen wir hier sehr und hoffen, dass er langfristig zu einer Verbesserung der Lage führt. Gleichzeitig muss aber bereits jetzt sichergestellt werden, dass die die Nachtruhe in Gebieten wo Anwohner gestört sind, von Polizei und Vollzugsdienst durchgesetzt wird. Anwohner, die sich in der Nachtruhe gestört fühlen, sind deswegen dazu angehalten, entweder direkt den Vollzugsdienst (Tel. 201-4923) anzurufen oder sich außerhalb der Dienstzeiten an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden (in diesem Fall Polizei Revier Nord, Tel. 88 24 221).

AK Soziales


Beitrag aus Bürgerblättle 263 (Okt./Nov. 2020):

Ein Sommer im Seepark.

Gefühlt hatte dieses Jahr 2020 einen Jahrhundert-Sommer mit enorm vielen Sonnentagen. Und bedingt durch Corona waren auch besonders viele Menschen zuhause geblieben. Ganz logisch, dass an der Dreisam und den Seen der Region viel los war, insbesondere auch im Seepark bei uns: die Anzahl an Besuchern hier zeigt ja auch die Bedeutung, die der Seepark für Betzenhausen und die ganze Stadt hat.

Zuerst etwas Positives: die Wasserqualität scheint unter dem Ansturm nicht gelitten zu haben. Glücklicherweise gibt es regelmäßige Kontrollen der Stadt dazu. Anders z.B. am kleinen Opfinger See mit einer Bade-Warnung Anfang September (dort wegen Auftreten des Bakteriums „Enterokokken“).

Tragisch und auch schwer zu verstehen, dass eine Nichtschwimmerin Ende August durch unglückliche Umstände im See ertrunken ist. Trotz Einsatz eines Rettungsschwimmers aus Frankreich, der zufällig anwesend war. Also hier der be-gründete Hinweis: selbst ein vermeintlich ruhiger See birgt Gefahren; für Nichtschwimmer z.B. durch rutschiges und manchmal steil abfallendes Ufer.

Enttäuscht sind wir vom Verhalten einiger Mitmenschen, die am See ihre Freizeit verbringen und dabei recht rücksichtslos sind z.B. gegenüber denjenigen, die in der Nähe wohnen. Einige Beispiele:

  • Bei zu viel Alkohol wird es laut in größeren Gruppen und dann auch gleich noch bis tief in die Nacht (in Einzelfällen sogar aggressiv gegenüber Anwohnern).
  • Viel Mensch ergibt viel Müll, muss das sein? (Kronenkorken, Zigarettenkippen, Verpackungsmüll…)
  • Bewaldete Bereiche oder Hecken als Toilette zu verwenden ist absolut daneben.
  • Das Türmchen zeitweise als Schwerpunkt einer Party-Szene. Das „Forsthaus“ wurde glücklicherweise in diesem Sommer wieder ab 20:00 geschlossen (die Nutzung dort war ja vorher schon in Diskussion).
  • Der Japanische Garten ist kein Abenteuerspielplatz und auch kein Picknick-Bereich. Es sollte ein Ort der Ruhe sein und ganz besonders frei von Müll.

Der Bürgerverein ist im Kontakt mit der Stadt um Verbesserungs-Möglichkeiten auszuloten. Die beiden vorhandenen öffentlichen Toiletten (am Bürgerhaus und hinter der Ökostation) sind aktuell zu schlecht ausgeschildert und auch recht weit weg vom südöstlichen Ufer, an dem sich besonders viele Besucher treffen. Dort gibt es jetzt zusätzlich auch den neuen Mehrgenerationen-Spielplatz mit viel Wasser. Unabhängig davon: in vielen Fällen ist es leider das persönliche Auftreten / Verhalten von Besuchern, das den Schaden für die Allgemeinheit verursacht. Und das sollte sich doch auch verbessern lassen.

Dann doch noch einmal Positives zum Schluss: Eine Gruppe von Anwohnern ist inzwischen mit gutem Beispiel vorangegangen und sammelt selber Müll ein. Natürlich ist Unterstützung dabei sehr willkommen, z.B. bei der nächsten Aktion am 27.Sept., ab 10:00 Uhr. Alles Weitere in Facebook-Gruppe „Seepark -Wisch&Weg“.

AK Soziales


Polizeiverordnung

Da es hier um Müll, aber vor allem auch um Lärm in der Nacht geht, scheint es uns ganz hilfreich, einfach mal entsprechende Passagen aus der Polizeiverordnung Freiburg (PDF) zu zitieren:

§ 1 Benutzung von Rundfunkgeräten, Musikinstrumenten und dergleichen:

(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Musikinstrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, in Park- oder Freizeitanlagen oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.

§ 3  Schutz der Nachtruhe: Die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. dauert von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

§ 16 Ordnungswidrigkeiten: (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 26 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 1 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in solcher Lautstärke betreibt oder spielt, dass andere erheblich belästigt oder gestört werden;

2. entgegen § 2 nichtgewerbliche Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, durchführt;

3. entgegen § 3 durch Lärm die Nachtruhe stört;

21. entgegen § 12 Abs. 1 Nr. 3 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen oder öffentlichen Einrichtungen außerhalb öffentlicher Toilettenanlagen seine Notdurft verrichtet;