Radfahren an der Sundgauallee

Anfänglicher Probelauf für Radfahren auf der Südseite der Sundgauallee im Abschnitt Angelius-Silesius-Str. und Dietenbachstr.

Mit Fertigstellung der neuen Haltestelle Betzenhauser Torplatz und zugehöriger Umgestaltung der Sundgauallee (ZAK) im Nov. 2016 wurde für Radfahrer eine eigene Spur direkt auf der Strasse eingerichtet. Da sich auf der Südseite der Sundgauallee viele Geschäfte für den täglichen Bedarf befinden, gab es den Wunsch, zusätzlich auch das Radfahren auch auf dem neuen Gehweg zuzulassen (insbesondere für die Gegenrichtung zum Autoverkehr).

Deshalb wurde ein einjähriger Probelauf vereinbart mit der Beschilderung „Fußgänger“ und Zusatz „Radfahrer frei“. Wir hatten auf vorsichtiges Verhalten der Radfahrer und Toleranz bei Fußgängern gehofft.

Stand März 2019:

Aber es gab immer wieder Beschwerden und “Zusammenstöße”. Wir haben deshalb jetzt die Stadt gebeten, den Probelauf zu beenden, den Hinweis „Radfahrer frei“ abzunehmen und entsprechende Verbotsschilder vorzusehen. Bei der Jahreshauptversammlung im März 2019 wurde die Änderung schon vorgetragen und von vielen Mitgliedern begrüßt. Das Verbot gilt in beiden Richtungen, wobei für Radfahrer aus Richtung Dietenbachstrasse ja ohnehin die Trasse neben dem Autoverkehr vorgesehen ist.

Auf dem Bürgersteig selbst gilt also jetzt: Absteigen und das Rad ggf. ein paar Meter schieben.

Update Aug. 2020

Leider kommt immer noch zu Konflikten, was insbesondere darin begründet liegt, dass Radler trotz Verbotsschild auf dem Gehweg fahren. Teilweise auch noch mit einem Fahrmodus, der nicht gerade als rücksichtsvoll bezeichnet werden kann. Diese war auch Anlass für einen Bericht in der Bad. Zeitung, der im Nachhinein auch zu mehreren Leserbriefen führte (die leider teilweise die Tendenz hatten, es ginge um das Radfahren grundsätzlich).

Der Bürgerverein unterstützt es sehr, wenn Fahrten nicht mehr mit dem Auto erfolgen, sondern jetzt mehr und mehr wieder das Fahrrad genutzt wird. Elektrisch unterstützte Räder führen ja im Augenblick sogar zu einem richtigen Boom bei dieser Fortbewegung. Auf Gehwegen mit Rad-Verbot gelten aber klare Regeln: es ist nicht erlaubt und kann laut aktueller StVO mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 versehen werden (Ausnahme Kinder bis max. 10 Jahren).

Es war ein Ziel des ZAK, die Aufenthaltsqualität an der Sudgauallee auf Höhe Betzenhauser Torplatz zu verbessern. Das ist sicher durch die neue Gestaltung der Haltestellung Bürgersteige auch gelungen. Die noch folgende Umgestaltung des Torplatzes im Herbst 2020 wird diesem Ziel auch dienen. Die Entfernungen innerhalb dieses Bereichs sind nicht sehr hoch: also sollte es doch möglich sein, sein Rad auf diesen kurzen Distanzen zu schieben oder rechtzeitig abzustellen.

Wer aus der Innenstadt kommt und in Richtung Lehen weiter fährt, für den ist ohnehin auf der rechten Seite stadtauswärts der richtige Platz mit durchgängigem Radweg (teilweise mit einer Trasse, die seit ZAK ebenfalls auf der Strasse geführt ist). Die Unterführung an der Berliner Allee “verführt” leider manchmal dazu, auf der linken Seite zu bleiben. Aber auch dort geht es nur um wenige Meter für den Schwenk auf die richtige Seite.


Bürgersteig zwischen Dietenbachstraße und Paduaallee

Der Bürgersteig entlang der Sundgauallee zwischen Dietenbachstraße (Kiosk) und Paduaallee an der Südseite der Sundgauallee ist sehr schmal und schon deshalb nur als Fußweg vorgesehen. Trotzdem wird er häufig auch von Radfahrern genutzt. Mit der Folge von teilweise schon gefährlichen Begegnungen.

Aus diesem Grunde hatten wir im Februar eine Begehung mit Vertretern des GuT. Als Ergebnis wird ein Verbotsschild für Radfahrer aus Richtung Dietenbachstr. montiert. Von der Paduaallee kommend werden Fahrradsymbole angebracht, um Radfahrer auf die Strasse (Sundgauallee) zu leiten.