Mensch und Tier am See

Im Seepark mit dem Flückiger haben viele Tiere ihre Heimat gefunden (was uns allen ja auch gefällt). Da kann es – speziell in der Brutzeit – natürlich auch zu Konflikten kommen, auch zwischen Mensch und Tier.

Aus diesem Grunde möchten wir eine aktuelle Mitteilung der Stadt Freiburg aufgreifen und zitieren, bei der es insbesondere um den Schutz der Schwäne an Badeseen geht.

Reviere respektieren, Abstand halten

Zur Freude vieler Naturliebhaber ziehen Schwäne an den größeren Seen und Weihern im Stadtgebiet majestätisch ihre Bahnen. So auch am Flückigersee, am Dietenbachsee und am Opfinger Baggersee, wo sie sich ihr Revier mit zahlreichen Bade- und Picknickgästen teilen. Damit dieses Zusammenleben harmonisch bleibt, bitten das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt darum, sich an folgende Verhaltensregeln zum Schutz der großen Vögel zu halten:

Wie alle heimischen Vogelarten brüten Schwäne im Frühjahr und behüten sorgfältig und gewissenhaft die Eier in ihrem Nest, das sich meist in Ufernähe befindet. Wenn Menschen dem Nest zu nahe kommen, verteidigen die männlichen Vögel ihr Revier und ihren Brutplatz mit Drohgebärden wie Fauchen und Flügelschlagen. Zeigt dies keine Wirkung, können sich Schwäne auch aggressiv verhalten und zum Angriff übergehen. Aufgrund ihrer Größe kann das für Passanten durchaus unangenehm werden.

Vollkommen falsch wäre es, zum Gegenangriff über zu gehen und zu versuchen, den Schwan zu vertreiben. Aufgrund seines angeborenen Schutzinstinkts wird sich der Schwan nicht vertreiben lassen und sich zum Kampf stellen. Nach dem Motto “Der Klügere gibt nach” ist es ratsam, einen großen Bogen um den Schwan zu machen oder einen Umweg in Kauf zu nehmen. Hunde sind, wie es die Polizeiverordnung vorschreibt, unbedingt an der kurzen Leine zu halten.

Das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt bitten alle Bürgerinnen und Bürger, das Revierverhalten der Schwäne zu akzeptieren und diesen auszuweichen, wo es erforderlich ist. Die Schwäne verteidigen lediglich ihren Nachwuchs, an dem sich bei Spaziergängen und Wanderungen alle erfreuen. Auch das Naturschutzgesetz verbietet es, die Tiere beim Brüten zu stören und zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Wildtieren in der Stadt gibt es in der Broschüre des Forstamtes “Wilde Tiere in der Stadt” und unter www.wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de.