Geschichte Betzenhausen: Wirtschaft

Hintergrund: in einer langen Beitragsserie wurde von Nov. 1976 bis Aug. 1978 über die Geschichte von Betzenhausen im Bürgerblättle berichtet (siehe Übersicht).


1. Landwirtschaft

Nach dem Gemarkungsplan von 1820 hatte Betzenhausen etwa 145 ha Wiesen, 105 ha Ackerland und 10 ha Gartenland. Ackerbau und Viehzucht standen also in der Landwirtschaft an erster Stelle. Im 19. Jahrhundert kam noch die Bienenzucht und etwas Weinbau hinzu. Der Viehbestand belief sich auf 8 Pferde, 128 Kühe, 14 Ochsen, 2 Zuchtstiere, 30 Schweine, 12 Schafe und 6 Ziegen. Durch den großen Anteil an Wiesengelände war die Viehzucht wohl der wichtigste landwirtschaftliche Zweig des Dorfes. Deshalb ist es auch verständlich, daß im Jahre 1514, als den Bauern von den Ratsherren der Stadt Freiburg der Weidgang entzogen wurde, sie alles tun wollten, um das Weidrecht für ihre Tiere wieder zu erhalten. lm Jahre 1527 wird der von der Stadt ebenfalls den Gemeinden Hochdorf, Lehen, Zähringen, Gundelfingen und Vörstetten genehmigte Weidgang nur noch den Betzenhausern gestattet. Später, im Jahre 1588, darf auch Lehen wieder auf den von der Stadt bestimmten Flächen seine Tiere weiden lassen. Dafür sollen sie den Freiburgern entweder Mist oder von jedem Hauptvieh 6 Pfennig geben.

Der Mist scheint den Freiburger Stadtvätern sehr wichtig gewesen zu sein, denn die Betzenhauser hatten sich im Jahre 1587 verpflichten müssen, als Weidzins den Verordneten der Stadt auf 4 Rinder je 1 Karren Mist für ihre Reben zu liefern. Damit scheint es nicht geklappt zu haben, denn den Dorfbewohnern wird am 18.12.1587 die Weide aufgekündet, bis ein Vergleich wegen des Mistes erfolgt ist.

Am 26.9. 1588 beantragen sie die Aufnahme ihrer 36 Schweine in das ,,Moos”. Es wird nicht gestattet, da dieser Platz in diesem Jahr nur für dle Bürger der Stadt da sei. Aber in den anderen Waldungen der Stadt seien sie so zu halten wie die Zünftigen. Auch am 4.11.1602 schlägt die Stadt den Betzenhausern ab, ihre Schweine in die ,,Hochwäidt” zu treiben, da ein schlechtes ,,äckerritt” vorhanden sei.

Solche Verbote reizen natürlich zum übertreten, wie es im Oktober 1613 der damalige Verwalter der beiden Dörfer, Wolfgang Denzlinger, der Stadt anzeigt. Die Stadt ordnet daraufhin die Bestrafung der Übeltäter an.

lm Jahre 1620 beschließen die Verordneten der Stadt, daß die Betzenhauser und Lehener gemeinsam ihre Tiere auf die Weide treiben sollen. Der Betzenhauser Vogt, Blatterer, bittet um Abänderung die Verordnung. 1629 bitten die Bauern um die sogenannte ,,Ankenreut Weide” für ihre Schweine. lnsgesamt sind uns 63 Weidreversionen aus den Jahren 1597 bis 1730 erhalten, die Betzenhausen an die Stadt für den ihr gegen einen gebührenden Zins gestatteten Weidgang gerichtet hat.

2. Forstwirtschaft

Da die Gemeinde keinen eigenen Wald besaß, war sie in bezug auf Holz ganz von der Stadt Freiburg abhängig. Weit mehr Schwierigkeiten als mit dem Weidrecht ergaben sich zumindest im 19. Jahrhundert mit dem Dorf, dem vom altersher eine bestimmte Menge Holz bewilligt worden war. Der Freiburger Archivar, Fr. Egg, schrieb am 26.5.1839 einen 10 Seiten langen Brief an den Magistrat der Stadt, dem er 50 Seiten Auszüge aus den Freiburger Ratsprotokollen und den Waldamtsbüchern beifügte, um die „unstatthaften” Ansprüche der „unverfrorenen” Gemeinde zu widerlegen.

Es hatte damit begonnen, daß die Stadt aus ihren Wäldern das Holz an die umliegenden Gemeinden und auch Privatpersonen verkaufte. Dieser Verkauf mußte aber jedesmal von den Ratsherren genehmigt werden. In verschiedenen Ratsprotokollen von 1543 bis 1549 wird die Anordnung oft wiederholt und auch in das „Holzbüchlein” der Stadt eingeschrieben. Am 11.6.1571 erschien also der Vogt von Betzenhausen vor dem Rat und bittet um Holz für einen Steg, und am 1. 12.beantragen Tengius Zimmermann, Hans Koch und Mathias Herb im Namen der Gemeinde einen Schlag Holz hinter der Lehener Kirche.

Den Holzherren wird daraufhin befohlen, ihnen einen anderen Platz anzuweisen. Der nächste uns erhaltene Bewilligungsantrag erfolgt im Frühjahr und Herbst im Jahre 1575. Im Herbst wird er mit der Begründung abgeschlagen, daß die Betzenhauser es in eine Gerechtigkeit bringen, das heißt es als ihr Recht betrachten, wollen. Falls sie aber den Ratsherren wie ehemals Holz machen, so sollen sie den Abschlag erhalten. Die Stadtväter machten sich also schon damals Sorgen, daß den Betzenhausern daraus ein Recht erwachsen könne. Am 19.10.1576, am 18.12.1577, am 22.12.1578 und am 23.12.1580 wird ihnen jedoch das begehrte Holz zugestanden.

Am 13.11.1581 fordern die Heimburger der Gemeinde einen Schachen Holz und einen Sägebaum für jeden Bewohner. Es wird ihnen aber nur etwas „Unschädliches” bewilligt, damit sie es in keine Gerechtigkeit bringen können. Zwei Jahre später dürfen sie einen Allmendplatz im Kleinen Eschholz ausruten. Ab 1586 bekommen die beiden Dörfer Lehen und Betzenhausen Wellholz und Scheite genehmigt, da ja nun auch Lehen zur Stadt Freiburg gehört. 1594 gibt es für die Lehener bereits die erste Strafe von 3 Pfund Roggen, weil sie ohne Erlaubnis Holz im Wald geholt hatten. Im Jahre 1598 wird den Betzenhausern das Holz nur genehmigt, wenn sie die Gräben im Mooswald machen.

In den folgenden Jahren kommen sie öfter mit der Bezahlung in Verzug. Ein Klafter Holz kostet im Jahre 1601 8 Schilling; der Klafter ist 7 Fuß hoch und 7 Fuß breit. 1603 bis 1610 wird das Holzgesuch ohne besondere Auflagen genehmigt, lediglich 1605 wird hinzugefügt, falls die Betzenhauser jeder mehr als ein Klafter nehmen sollten, kriegen sie gar nichts.

Die Bewohner mußten also immer in Sorge sein, ob der Rat ihnen auch beim nächstenmal das Holz wieder genehmigen würde. Kein Wunder also, daß die Bauern immer versuchten, so viel als möglich zu schlagen.

Von 1613 bis 1624 sind 8 Holzgesuche an den Rat der Stadt ergangen, und die Gemeinde wird jeweils an die Holzherren verwiesen. lm Jahre 1628 erhält jeder Betzenhauser 1 Klafter Holz für 12 Balzen aus dem Mooswald. 1629 und 1631 beantragen sie nochmals Brennholz, und dann erscheint erst wieder im Jahre 1686 das nächste Holzgesuch. Aus den Büchern des Waldamtes kann man aber ersehen, daß in der Zwischenzeit an einzelne Dorfbewohner durchaus Holz verteilt wurde, welches sie zum Teil auch in der Stadt verkauften. Das Ganze hing sicher mit dem damals in weiten Teilen von Deutschland herrschenden furchtbaren Krieg zusammen, der auch Betzenhausen nicht verschonte. lm Jahre 1632 waren die Schweden in Freiburg einmarschiert, und die Betzenhauser waren aus ihrem Dorf geflüchtet oder verjagt worden. Der Wald war durch das Militär verwüstet und die straffe Ordnung der Holzvergabe durch den Krieg unterbrochen worden. Es ist nun nicht mehr die Gemeinde, die das Holz beantragt, sondern meist sind es einzelne Personen. Von 1646 bis 1670 erscheinen einige Betzenhauser im Waldamtsbuch; demnach müssen sie in den 40er Jahren wieder in ihr Dorf zurückgekehrt sein. Von hier an wird der Holzpreis auch nicht mehr in Pfund und Schilling, sondern in Gulden und in Batzen angegeben.

lm Jahre 1672 scheinen die Holzvorräte der Betzenhauser total aufgebraucht zu sein oder ein kalter Winter den Holzverbrauch so gesteigert zu haben, so daß eine größere Anzahl von Betzenhauser im Waldamtbuch erscheint. Sogar der berühmtberüchtigte Baron von Falkenstein aus dem Höllental bezieht im Jahre 1675 vom Waldamt 6 Klafter Eichenholz, um seine Raubritterburg zu heizen. 1686 erscheint zum erstenmal wieder die Gemeinde und beantragt 40 Klafter Holz. Auch in dieser Zeit stiegen schon die Preise. Während 1694 noch 3 Batzen zu bezahlen waren, waren es 1695 schon 4 Batzen.

Ab 1719 kann man sogar sehr günstig für 1 Gulden Floßholz beziehen. Im Jahre 1729 sahen die Preise folgendermaßen aus:

Brennholz im Ahornen Grund: 1 Gulden; schadhaftes Buchenholz: 3 Batzen, 5 Gulden, 54 Kreuzer; Eichenholz: 13 Batzen, 3 Kreuzer; Holz bei der Karthauser Säge im Grün: 1 Gulden.

Bis 1743 sind in jedem Jahr einige Betzenhauser beim Holzkauf vertreten. Durch kleine Dienstleistungen mußten sie aber auch immer darauf bedacht sein, sich die Gunst des Stadtrates in dieser Beziehung zu erhalten, wie uns folgendes Schreiben des Betzenhauser Vogts Martin Ambs vom 21 . Dezember 1786 zeigt: ,,lm Namen der Gemeinde bitte ich um 46 Klafter Holz, und zwar das, welches letztes Jahre übrig geblieben ist. Die Bürger in der Stadt haben dieses geringe Holz doch nicht gern, und um eines bürgerlichen Preis nehmen wir es gerne ab. Dafür wollen wir beim Abführen des Buchenholzes helfen, da sich die Fuhrleute aus Freiburg und Herdern wegen des schlechten Weges und des geringen Fuhrlohnes ohnehin ständig beschweren.”

Daraufhin schrieb das Waldamt am 28. Dezember an den Magistrat, daß die angebotene Hilfe höchst notwendig sei, und man den Betzenhausern das Holz bewilligen möge. Es sei sonst auch möglich, daß sie ,,unerlaubte Wege aus Holzmangel” ergreifen würden.”

lm Jahre 1789 überließ man ihnen verdorbene Eichen, die weggehackt werden sollten; den Hacker- und Fuhrlohn mußten sie dabei wie immer selbst übernehmen.

Am 22. April 1823 begann nun der Rechtsstreit um das Brennholz, das Freiburg seinen ehemaligen Untertanen verweigerte. Nach Aussage eines Betzenhausers vor Gericht am 20.August 1833 hatte sich die Holzabgabe immer so abgespielt: Der Magistrat hatte der Gemeinde in dem Moosforst um den billigen bürgerlichen Preis einen bestimmten Walddistrikt an stehendem oder liegendem Holz zugewiesen, welchen die Gemeinde dann abgeholzt oder das schon gefällte Holz für sich aufgemacht hatte. Dieser Walddistrikt hatte das jährliche Bedürfnis der Betzenhauser an Holz erfüllt. Falls einmal nicht, so wurde auf weiteren Antrag der Rest bewilligt.

Der Vogt Wißler und fünf andere Gemeindemitglieder schrieben einen Brief an das Stadtamt Freiburg. ln einer Entgegnung am l0. Oktobel 1823 streitet der Stadtrat ein Recht der Betzenhauser in dieser Sache vollkommen ab und weist auf die Kaufverträge mit Malterer und Sigstein hin, in denen von Holz- und Weiderechten nicht die Rede sei. Sie nimmt die Klage auch nicht besonders ernst, sondern fühlt sich noch ganz als herrschaftsausübende Stadt den erst seit wenigen Jahren von ihr unabhängigen Betzenhausern gegenüber. Sie erinnert sie lediglich daran, daß es ihnen gestattet wurde, die Frohnden in Höhe von 148 fl 50 kr in Holzabfuhren abzulösen.

Wahrscheinlich hatte sie ihr Soll noch nicht erfüllt. Daraufhin verlangen die Betzenhauser Einsicht in die alten Kaufurkunden und kommen zu der Ansicht, daß sie durch das immer noch entrichtete Gefällgeld wie alle anderen städtischen Bürger Anspruch auf Holz und auf Weide haben.

Die Antwort Freiburgs auf diesen Brief fällt nun schon etwas deutlicher aus: Die Betzenhauser seien wohl mit Blindheit geschlagen und sie sollten den Schleier der Vergangenheit nicht lüften, der über der Schande ihrer Voreltern liege. (Wahrscheinlich wird hier auf den Bundschuh angespielt.) Am 5. November 1824 wünschte das Directorium des Dreysam-Kreises eine Übereinkunft zwischen Betzenhausen und Freiburg wegen des Holzbezuges. Ein Rechtsanwalt stellt am 12. August 1825 eine Klageschrift der Betzenhauser auf, da eine gütliche Einlgung nicht möglich war.

Bei den nun folgenden Verhandlungen vor Gericht wird mehr auf Zeugenaussagen als auf Urkunden zurückgegriffen, und Pfarrer Dürr in Lehen hat einige Eidbelehrungszeugnisse auszustellen, so zum Beispiel bei Joseph Drescher am 20. Dezember 1825, Bürger und Leibgedinger von Betzenhausen, und Jakob Koch, Bürger und Dorfwächter von Betzenhausen. Die Zeugen werden über Grenzsteine, Weidgang und Holzbezug verhört, und am 10. Dezember 1828 wird das Urteil gesprochen: Freiburg muß Betzenhausen nach bisher beachtetem Maßstab das Brennholz gegen einen bürgerlichen Preis verabfolgen. Am 9. August 1830 schreibt der Vogt Wißler an das Stadtamt, daß der Magistrat für 63 Bürger 800 Wellen und 12 Klafter Kompetenzholz für den Pfarrer und die Schule angewiesen habe.Das sei für so viele Bürger zu wenig. Die Stadt versucht offensichtlich auf diese Weise, das Urteil zu umgehen.

Der Prozeß beginnt von neuem. Die Betzenhauser fordern je Einwohner 11/2 Klafler Holz pro Jahr. Als am 10. Dezember 1830 die Klage eingereicht wird, haben sie es auf 3 Klafter und 300 Wellen erhöht. Für die Armen von Betzenhausen genehmigte am 30. September 1833 ,,Seine königliche Hoheit”, daß sie Holz im Domänenwald sammeln dürfen. Langsam mahlen die Mühlen der Gerechtigkeit. Erst am 4. Februar 1831 erhalten die Betzenhauser einen Zwischenbescheid, sie sollen beweisen, daß sie so viel Holz benötigen. Dieser Beweis muß nicht sehr überzeugend gewesen sein, jedenfalls verhelfen die am 8. Oktober 1835, 19. Oktober 1839 und 26. November 1840 getroffenen richterlichen Entscheidungen den Betzenhausern nicht zu ihrem geforderten Recht. Am 18. Dezember 1840 ergeht wieder ein Urteil, das die Freiburger verpflichtet, jedem Bürger von Betzenhausen Brennholz um einen bürgerlichen (das heißt den verminderten) Preis, den die
Bürger der Stadt bezahlen, zukommen zu lassen. Die Lage ist noch immer die gleiche wie 1825, und die Betzenhauser müssen Qualität, Quantität und Preis des Brennholzes mit einer gesonderten Liquidationsklage festsetzen lassen.

Am 14. Juli 1845 wird wieder ein Urteil verkündet: Freiburg muß Betzenhausen aus dem städtischen Mooswald gegen Bezahlung des bürgerlichen Preises 109 Klafter Brennholz in beliebiger Sorte zukommen lassen. Im Jahre 1854 gibt es einen Vergleich zwischen den beiden Kontrahenten, inwelchem die Nachlieferung des Holzes von 150 Klafter in zehn Jahresraten festgesetzt wird. 31 Jahre dauerte der zähe Kampf der Betzenhauser an.

3. Wasserwirtschaft

Die Nähe des Ortes zur Dreisam brachte auch bestimmte Aufgaben mit sich. 1820 wurde der Gemarkungsteil der Dreisam und der Wassergräben einschließlich Straßen und Wege mit 16 ha angegeben. Die Bewässerung der Matten scheint ein ewiges Streitobjekt gewesen zu sein. Schon im Jahre 1462 hören wir von einem Bewässerungsstreit zwischen St. Klara, Kloster Adelhausen und Heiliggeistspital. Am 19.1.1575 bittet die Gemeinde um die Abstellung eines Baches, der ihre Äcker mit Eis überziehe.

Nachdem die Lehener ebenfalls Freiburger Untertanen geworden waren, wurde 1587 eine Wuhrordnung mit Haslach, Lehen und Betzenhausen aufgestellt. Trotzdem kam es im Jahre 1601 zu einem Streit zwischen Betzenhausen und Lehen einerseits und Wendlingen, Uffhausen und dem Dachswanger Muller andererseits, da sie alle das Wasser aus dem der Stadt gehörigen Dietenbach entnahmen.

Die immer wieder entstehenden Überschwemmungen (in der Nacht vom 20. auf den 21. 1.1793 war die Dreisam so stark angeschwollen, daß sie die Brücke weggerissen hatte) machten eine Kanalisation erforderlich, die 1789 bis 1804 in nachbarschaftlicher Fronhilfe mit der Gemeinde Lehen ausgeführt wurde. Die Kosten übernahm die Landeskasse. Nach 1830 wurde ein Betzenhauser Lehener-Gewerbs- und Bewässerungskanal hergestellt, der 1843-45 eine neue Schleusenanlage erhielt.

Falls man damals die Brücke nicht allein und zu Fuß passierte, mußte ein Brücken- und Wegegeld entrichtet werden, und zwar für

  • 1 Mastochsen 2 Kreuzer,
  • 1 Kuh 1 Kreuzer
  • 1 Schlitten 2 Kreuzer
  • 1 Dtzd. Schaufeln 2 Kreuzer
  • 1 Paar alte Enten 1 Kreuzer, 1 Paar junge Enten 2 Kreuzer
  • 1 Wildschwein 6 Kreuzer
  • 1 Hase 2 Kreuzer

Die Wiederherstellung der 1793 zerstörten Brücke scheint nicht besonders geglückt zu sein, denn am 15.6.1823 schreibt der Bannwalter Veit an den Magistrat, daß die Brücke in einem üblen Zustand wäre, so daß ihre sofortige Sperrung unumgänglich sei. Er schreibt: ,,lch fand die Brücke in einem so üblen Zustand, indem der eine Dohlenbaum zweimal und der andere einmal entzwei gebrochen und die anderen zwei dem Brechen nahe sind, daß dem Vogt in Gegenwart der Gerichtsmänner aufgetragen wurde, diesen Abend noch ein Schreiben an den Vogt in St. Georgen zu schicken, weil die ganze Brücke sich schon abwärts gesenkt habe und Menschen sich fürchten müssen, darüber zu gehen.” Die Anwesenden sagten, daß dieses Jahr sehr viele und starke Bauholzfuhren aus dem Münstertal darüber gefahren seien. Der Ortsvorstand suche aber dringend an, daß in der Eile nur so viel weggerissen werden sollte, daß sie das Heu von ihren Matten, die alle über der Dreisam liegen, holen können, weil die ganze Brückenfertigstellung sich noch lange hinziehen könne. Es solle mit Balken versucht werden.

Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten, entscheidet sich der Freiburger Magistrat in Zukunft auf die Einnahmen aus dem Brückenzoll zu verzichten, um damit der Zahlungspflicht zu entgehen. Aber am 20.9.1823 schaltet sich das Stadtamt ein, damit sich die Freiburger nicht so billig aus der Affäre ziehen können. Die Kosten belaufen sich immerhin auf 1488 tl 24 kr. (Ein Grundriß der Brücke, die eine Weite von 50 Fuß hat, ist erhalten.)

Es beginnt nun ein Hin und Her um die Bezahlung der anfallenden Kosten. Freiburg ist der Meinung, daß die Brücke nicht nötig ist, da sie nur der Bequemlichkeit einiger Betzenhauser Mattenbesitzer diene und diese auch die Lehener Brücke benützen könnten. Am 26.6.1831 schaltet sich noch einmal die Großherzogliche Wasser- und Straßenbau-lnspection ein. Der Flußlauf der Dreisam soll bei Gelegenheit auch gleich korrigiert werden. Am 21 .2. 1832 ist die Brücke trotz aller Hindernisse fertiggestellt; Zimmermeister Benedikt Weber aus Betzenhausen hat die Holzarbeiten daran ausgeführt.

Die drei Weiher, die der Stadt Freiburg gehörten und früher häufig bei den Badenden Fieber verursachten, wurden zugeschüttet und bestehen im Jahre 1848 nicht mehr. Die Fischerei war im Jahre 1858 für 18 Gulden verpachtet.