Geschichte Betzenhausen: Die Gemeinde und ihre Einrichtungen

Hintergrund: in einer langen Beitragsserie wurde von Nov. 1976 bis Aug. 1978 über die Geschichte von Betzenhausen im Bürgerblättle berichtet (siehe Übersicht).


1. Allgemeine Verwaltung

Zum erstenmal wird Vogt und Gemeinde von Betzenhausen in einer Hirtenordnung von 1457 erwähnt. lm späten Mittelalter hat sich die übliche Gemeindeorganisation entwickelt: Vogt, Richter, Pfleger und Heimburger (Dorfvorsteher). Nach 1587, als Lehen ebenfalls Freiburg untertänig wird, gibt es ein Amt, das beide Dörfer verwaltet. lm Jahre 1597 versah es ein Georg Müller, der dafür 20 Pfund bekam. 5 Jahre später werden 2 Beamte für Lehen und  Betzenhausen bestimmt. Der eine hat für die Entrichtung der Gefälle (Steuern) zu sorgen und bekommt für diese Arbeit 24 Gulden, der andere soll die Untertanen regieren und bekommt dafür 8 Gulden. Am Lohn kann man deutlich ablesen, welches Amt damals schwerer und wichtiger war.

Am 26.3.1630 entrichtet Hans Freuder, Heimburger zu Betzenhausen, für die ganze Gemeinde das Holzgeld an die Stadt Freiburg. Diese Aufgabe wurde auch manchmal vom Vogt versehen, der am 6.12.1613 gemahnt wurde, das für andere Dinge verwendete Holzgeld sofort abzuliefern.

1632 ist ein Herr Hachburger Beamter für Lehen und Betzenhausen. Er soll den Stadtvätern berichten, warum man von den beiden Dörfern so gar keinen Nutzen habe. Seine Antwort lautet, daß außer einem alle mehr Schulden als Vermögen haben.

Besonders reich war die Gemeinde nie. ln den Zeiten ihrer Selbständigkeit betrug das Gemeindevermögen ca. 4000 Gulden, ein Rathaus und ein Armenhaus. Kurz vor der Eingemeindung überschritt Betzenhausen die Einwohnerzahl 500 und war nun dazu berechtigt, einen Bürgerausschuß zu wählen. Die Wählerliste wurde in drei getrennten Abteilungen angelegt, je nach Angabe der bezahlten Steuern, und zwar so, daß die 1. Klasse aus den Höchstbesteuerten, ein Sechstel , die 2. Klasse, die Mittelbesteuerten, zwei Sechstel, und die 3. Klasse drei Sechstel umfaßt. Von den 36 zu wählenden Mitgliedern wurden von jeder Klasse 12 gewählt. Frauen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Von den noch erhaltenen Gemeindeversammlungsprotokollen wäre noch zu sagen, daß am 1.1.1880 beschlossen wurde, den Maulwurffängerlohn mit einer Umlage zu erheben, am 14.1.1886 die Kapitalaufnahme von 4000 Mark für die Korrektur des Dietenbaches und am 26. 11.1887 die Kapitalaufnahme von 1000 Mark zur Bestreitung der Kosten der diesjährigen Einquartierung von Soldaten.

2. Gericht

Da sich wie in vielen anderen Orten so auch in Betzenhausen Grund-, Orts- und Gerichtsherrschaft oft vielfältig durchkreuzten, konnte am 21.6.1491 David von Lanäeck auf Wiesneck an Kanzler Konrad Stürzel die Dörfer Hochdorf, Holzhausen, Betzenhausen, Buchheim, Ober- und Niederreuthe sowie die Steuern von Vörstetten nebst allen Gerechtigkeiten, Steuern, Güllen (Zinsen) usw. an den genannten Orten verkaufen. Mit diesem neuen Herrn gab es allerlei Schwierigkeiten, z. B. mit der Weide der Schweine in seinen Wäldern, und die Stadt mußte sich für ihre Untertanen einsetzen. Aber auch die Freiburger hielten in Betzenhausen unter dem Oberstenmeister Gericht, das Ruggericht. Da das Essen, das dabei anscheinend üblich war, so hohe Kosten verursachte, lehnt der Oberstenmeister in Zukunft ab, das Gericht zu halten. (Die Betzenhauser beschweren sich dafür am 10.4.1617 über ihren Oberherrn. Er verlange zuviel Zinsen.) Der Freiburger Rat entscheidet deshalb, daß, nachdem in Betzenhausen bis jetzt weder Frevel gefallen noch ausgeheckt worden sei (der Bundschuh ist anscheinend vergessen), solle ab jetzt der Einzieher des Herderner Zinses jährlich ein Ruggericht (Gericht über Bagatellsachen) halten. Das ,,Gefreß” dabei solle aber abgestellt werden. Der  Oberstenmeister habe aber trotzdem für die Betzenhauser Bewohner dazusein, zu dem sie Zuflucht nehmen und Rat holen sollen wie bisher und dem sie dafür ihre Hühner bringen sollen wie bisher.

Außerdem gab es noch ein Dorfgericht in Betzenhausen. Dieses richtete im 16. Jahrhundert ein Schreiben an den Freiburger Magistrat mit der Bitte, die Erlaubnis zu einer Gerichtskompetenz in Rechtshändel und Gerichtsfertigungen wegen der Kostenersparnis wie von altersher zu geben.

Seit der Untertanenschaft von Lehen im Jahre 1587 zu Freiburg halten die beiden Ortschaften zusammen Gericht. lm August 1657 werden z. B. folgende Strafen an Betzenhauser verhängt :

  1. Christian Dotter hat den Vogt Hans Freuder der Lügen bezichtigt 1 Pfund
  2. Bonifatius Seibelt hat Georg Ruotschlügen heißen 5 Schilling
  3. Abraham Wallisers Witwe hat Hans Wahrer einen meineidigen Dieb gescholten 30 Schilling
  4. Abraham Wallisers Witwe hat über Georg Koch geschmäht 10 Schilling
  5. Andreas Schöpflins Frau hat Hans Nabholz und seine Frau bezichtigt, daß sie ihre Birnen abgemacht hätten 15 Schilling
  6. Hans Scherzingers Frau hat den Vogtlügen heißen 15 Schilling
  7. Abraham Wallisers Witwe hat die krumme Frau Meyer geschlagen und sie eine Hure gescholten 30 Schilling

Im Jahre 1703 klagt Hans Fraider, der Vogt, gegen Jakob Steyert, daß er ein „Maidlin” auf dem Feld so übel traktiert hat, daß es in größter Lebensgefahr gewesen und mit den hl. Sakramenten versehen worden sei. Wegen dieser „todsgefehrlichen” Schläge und Tritte wird er zu 10 Kronen unnachläßlicher Strafe verurteilt. Fast alle Akten dieser Zeit betreffen Händel, Schlägereien und das Ausstellen von Zinsbriefen und Kaufbriefen. 1742 gibt es noch einmal eine große Gerichtsverhandlung mit langen Verhören wegen des Feuers, das durch die Nachlässigkeit des Christian Staiert entstanden war und 5 Häuser vernichtet hatte. Eine Aufstellung über den angerichteten Schaden gibt am 6. März 1743 Hans Michael Fraider:

  • Hans Michael Fraider 5000 Gulden
  • Melchior Grütter 1500 Gulden
  • Michael Dietrich 350 Gulden
  • Joseph Weiße 300 Gulden
  • Christian Steiert 300 Gulden

Bei seinem Verhör sagt der Angeklagte aus, daß die Brunst solchermaßen angegangen sei, daß die abgebrannten Häuser innerhalb von einer Viertelstunde in vollkommenem Feuer gestanden hätten.

Das Eingreifen der Feuerwehr hat das Abbrennen anscheinend nicht verhindern können. Lehen und Betzenhausen hatten ja gemeinsam ein Spritzenhaus in Lehen. Die einzelnen Aufgaben der Löschmannschaften wurden zwischen den Bewohnern der beiden Dörfer gleichermaßen verteilt. Sammelplatz war das Lehener Spritzenhaus. Alarmzeichen war, wie es immer gewesen, bei einem großen Brand im Ort das Läuten der großen Kirchenglocke, bei einem auswärtigen Brand das Läuten der kleinen Glocke.

3. Frondienste an die Ortsherrschaft

Mit den ortsherrschaftlichen Rechten fielen der Stadt auch die Frondienste der Betzenhauser zu. 1522 hören wir zum ersten Mai urkundlich davon und zwar mußten die Betzenhauser unter Aufsicht eines Andreas Hauser Gerten zu Schanzkörben hauen und am nächsten Tag zu Körben flechten. Essen und Trinken bekamen sie dafür im Kaufhaus.

5 Jahre später wurde von den Stadtvätern beschlossen, die Betzenhauser Fron für den Holzbedarf des Obristenmeisters zu verwenden. Im nächsten Jahr lehnte dieser das Angebot dankend ab. Die Kosten für Essen und Trinken waren wahrscheinlich wieder einmal zu hoch geworden.

Man überlegte in Freiburg hin und her, was für einen Nutzen man aus diesen Betzenhausern ziehen konnte. Sollte man ihnen eine Steuer aufladen oder sollten sie zünftig werden? Die Mehrheit des Rates entschloß sich für die Steuer in Form von 10 Pfund Roggen. Falls die Betzenhauser nicht damit einverstanden wären, sollte man ihnen mit Verkauf des Ortes drohen, aber nur um sie zu erschrecken. Sie ließen sich aber nicht erschrecken, sondern ließen den Rat wissen, daß sie zu dieser Steuer nicht imstande wären. Daraufhin wurden 5 Pfund Roggen festgesetzt und die Fronen sollten bleiben.

1559 mußte jeder aus der Gemeinde als Fron 5 Klafter Holz scheitern.

Die nächste Fronarbeit von der wir hören, ist 1600 beim Neubau des Kapuzinerklosters. Sie durften dafür den Sand herbeifahren.

Der Nutzen, den die Freiburger von den Betzenhausern hatten, ist sicher damals nicht allzu groß gewesen. Dennoch wird 1638 in den Ratsprotokollen vermerkt, daß für die von den Schweden verjagten Betzenhauser und auch Lehener ein „Paßzedel” erwirkt werden solle, damit die noch ausständigen Steuern eingebracht werden.

Die Stadt Freiburg versucht des öfteren, die Fronarbeit der Betzenhauser in bares Geld umzuwandeln. Am 5.7.1720 schreibt sie zum Beispiel an Vogt und Gemeinde: Da sie die statt der Fronarbeit angesetzten 30 Gulden nicht bezahlen wollen, so soll jeder Bürger mit jedem vorhandenen Zugvieh 1 Klafter Holz wegführen. Der Amtmann Wildt wird daraufhin beauftragt, auch jedes Zugvieh ordentlich zu notieren.

1784 löst die Gemeinde ihre Fronschuldigkeit gegenüber Freiburg ab. Die Summe von 148 Gulden und 50 Kronen leistet sie in Holzfuhren ab.

4. Armenhaus

ln einem badischen Lexikon von 1843 steht: Die Betzenhauser sind ziemlich bemittelt. 4 Jahre später schreibt Bürgermeister Dörflinger einen Brief an die Allgemeine Unterstützungscommission, die am 21.2.1847 in Freiburg gegründet worden war, daß wie vieles andere auch ein Armenfonds in Betzenhausen fehlt.

Täglich seien 27 Köpfe zu ernähren und wie es aussieht werden es noch mehr. Falls die Unterstützung ausbleiben sollte, würde es in Zukunft nur noch Bettler im Dorf geben.

Man könnte ihm natürlich unterstellen, daß er übertreibt, um das Geld zu bekommen. Aber auch das Stadtamt Freiburg schreibt in einer Notiz, daß das Armenhaus in Betzenhausen sich in einem ,,erbärmlichen” Zustand befinde und mehrfache Verbesserungen notwendig seien, die auf ganzen dreieinhalb Seiten aufgezählt werden. Am 26.2.1854 werden laut einer Aufstellung bereits 60 Portionen Essen ausgeteilt.

5. Schule

Betzenhausen und Lehen hatten gemeinsam in Lehen eine Schule und erst nach der Eingemeindung erhielten die Betzenhauser Kinder am 6.9.1909 eine eigene. Lehener und Betzenhausener Jungen und Mädchen gingen im Jahre 1777 auf Anordnung des ,,Allerhöchsten Schulpatents” vom 6.12.1774 zum ersten Unterricht. Eine Schule muß es aber auch schon vorher gegeben haben, denn als im Jahre 1746 in Lehen das Amt des Kelchwartes bzw. Sigristen zu besetzen war, mußte der sich bewerbende Josef Moschhammer eine Prüfung ablegen, da er gleichzeitig noch das Amt des Zöllners und des Schulmeisters zu versehen hatte.

Auf jeden Fall muß im Jahre 1774 ein jeder Bürger und ,,Hindersäß” (Einwohner ohne Grundbesitz) ob mit oder ohne Kinder, für diese Einrichtung 12 Kreuzer pro Jahr entrichten. Der Vogt muß das Geld einsammeln und dem Schulhalter aushändigen. Außerdem wird befohlen, innerhalb von 8 Tagen ein verläßliches Verzeichnis der Kinder vom 6. bis Ende des 8. Jahres dem Amt laut § 15 des besagten Patents vorzulegen. Es müsse auch überlegt werden, wie und auf was für eine Art an Sonn- und Feiertagen nach dem nachmittägigen Gottesdienst die Wiederholungsstunde über die bereits erlernten Schulgegenstände veranstaltet werden solle.

Wieviele Kinder damals zum Unterricht gingen und was sie lernten, ist leider nicht mehr festzustellen. Allerdings schreibt 1828 Martin Zähringer seinen Namen noch mit 2 Kreuzen, während seine Frau, wenn auch unbeholfen, ihren Namen schreiben kann.

Auf jeden Fall muß der Verdienst des damaligen Schulmeisters Schädle im Jahre 1777 nicht allzu hoch gewesen sein, denn die Ehefrau des Jörg Mösen klagt vor Gericht, daß der Schulmeister ihr noch 15 Gulden für Butter schulde. Dieser verspricht ihr, mit Beginn der Winterschule 3 Kreuzer wöchentlich abzubezahlen, womit sich die Klägerin zufrieden gibt.

Am 10.12.1777 wird eine Schulvisitation vorgenommen und ,,mit Vergnügen” bemerkt, daß die meisten Leute ihre Kinder in die Schule schicken, außer Michael Trambs und Johann Lindinger. Diese beiden werden daran erinnert, dem allerhöchsten amtlichen Befehl den schuldigsten Gehorsam zu leisten, um von unnachsichtlichen Strafen befreit zu bleiben.

Eine Ortsschulbehörde bestehend aus den beiden Bürgermeistern, dem Lehrer sowie einigen Gemeinderäten und dem Pfarrer, regelt die schulischen Angelegenheiten.

lm Jahre 1836 sind es 142 Schulkinder, die die Lehener Schule besuchen. ln einer Gemeindeversammlung am 13.11.1881 stimmen die Betzenhauser dafür, daß jeder neu hinzugezogene Bürger 1,72 Mark für den Schulfonds bezahlen muß.

6. Kirche

a) Kirchliches Leben

Wann die Kirche gebaut wurde, läßt sich nicht mehr feststellen. Der 19 m hohe Turm ist wohl der älteste Teil des Gotteshauses. Die Maße der Kirche betrugen im Jahre 1910 20,80 x 9,50 x 7,40 m. Der Turm hat den Stil der Markgräfler Kirchtürme mit einem Satteldach. lm Jahre 1370 erhält die Klause Betzenhausen aus einer Stiftung des Johann Snewlin der Gresser jährlich einen Geldbetrag, den er ihr in seinem Testament 1347 zugedacht hatte. Außer Betzenhausen kommen auch die Klausen in Zähringen, Herdern, Haslach, Hartkirch, Gundelfingen, Lehen, Adelhausen, St. Peter und Bechtoldskirch in den Genuß dieser Stiftung.

lm Jahre 1447 wird ein Konrad Müntzmeister als Pfleger der Kapelle zu St. Thomas erwähnt. Die Kirche steht vom Dorf abgesetzt an der Kreuzung von Freiburger Weg und Dietenbach- bzw. Dorfstraße. Ob und wann St. Thomas eine selbständige Pfarrkirche war oder vielleicht eine Filiale von Lehen, ist aus keiner Urkunde mehr ersichtlich. Wahrscheinlich wurde sie nach 1381, als die Stadt Freiburg die Ortsherrschaft innehatte, eine Filialkirche der St.-Peter-Pfarrei. Diese lag in der Lehener- oder Lämmle-Vorstadt und gehörte in kirchlicher Beziehung nicht zur Altstadt, sondern bildete eine eigene Pfarrei, die dem Dekanat Breisach des Bistums Konstanz unterstand. (ln früherer Zeit war sie die Filialkirche von Umkirch gewesen und zahlte ihre Steuern auf die Reichsburg Zähringen. Später gingen die Zahlungen immer mehr an Privatpersonen über und 1307 bekamen die Familien Geben und Küchlin die Steuern des 3150 Fuß großen Frauenklosters St. Agnes mit St. Clara, der Peterskirche und seinen Grundstücken, von denen der größte Teil Rebgärten waren. 1644 wurde die Kirche beim Anrücken bayerischer Soldaten völlig zerstört, um die Stadt besser verteidigen zu können. Versuche des Wiederaufbaus schlugen fehl und wurden 1677 endgültig aufgegeben.

Besonders eifrige Kirchgänger scheinen sie damals nicht gewesen zu sein, denn am 4. Mai 1598 beklagt sich der Ptarrer von St. Peter über die ,,Hinlässigkeit” der Betzenhauser in Beiwohnung des Gottesdienstes und der Kreuzgänge.

Aus den Jahren 1578-84 sind uns die Beraine (Bücher) der beiden Kirchenpfleger Hans Häusner und Conradus Ermann erhalten. Einnahmen und Ausgaben, z. B. für Kerzen, dem Prediger ,,sein Besoldung”, Kirchenvermögen, Zinsen usw. haben die beiden sorgfältig aufgeschrieben. Von 1605-10 führt Hans Schwaiger das Kirchenbuch. Claus Freider ist von 1616-1620 Kirchenpfleger und 1702 ist es Johann Freider und Martin Nabholz.

Aufgrund der Verzeichnisse der zum Huldigungseid der Stadt Freiburg gegenüber verpflichteten Betzenhauser Bürger aus den Jahren 1554-75 haben wir eine recht genaue Aufstellung der damaligen Kirchenpfleger (Miihael Grimm, Barthlin Koch, Simon Kopf, Ciliax Baumgärtner, Hans Kopf, Tengius Zimmermann, Hans Seitz). Das Amt stand in einem solchen Ansehen, daß es sofort nach dem Vogt genannt wurde und dieser oft selbst dieses Amt innehatte.

lm Jahre 1627 beschwerte sich der Junker von Rathsamhausen, der in dieser Zeit den vom fürstlichen Haus Baden lehnbaren Zehnt besaß, wegen der Besoldung des die Pfarrei Betzenhausen versehenden Pfarrers von St. Peter. Dieser Streit zog sich 25 Jahre hin und die Einschaltung der Stadt, des Markgrafen Friedrich, des Dekanats Breisach und endlich sogar am 20. August 1649 des Bischofs Johann von Konstanz war nötig, um den Pfarrer in seine alten Rechte wieder einzusetzen.

1650 soll St. Thomas von seiner Mutterkirche noch eine Glocke erhalten haben. lm Jahre 1677 wird die Kirche wohl endgültig Lehen zugeteilt worden sein, denn 1699 beklagt sich der dortige Pfarrer, daß die Franzosen nicht nur sein Pfarrhaus beraubt und ihm Gewalt angetan haben, sondern auch von der zerstörten Kirche St. Peter habe er nichts mehr für seine Arbeit in St. Thomas erhalten. 1721 wurde die Kirche renoviert und nach einigen Stiftungen im Jahre 1771 und 1790 konnte mit Hilfe des damaligen Zehntherren von Schach ein weiterer Umbau erfolgen.

Zu Beginn des 19. Jh. wurde die Kapelle wieder mit Hilfe der Zehntherren zur Kirche umgebaut und 1930 und nach dem 2. Weltkrieg restauriert. Die Kirche hat nun 3 Altäre und 1 Orgel mit 8 Registern. Der kleine Friedhof, auf dem heute noch Beerdigungen statttinden, ist fast immer die letzte Ruhestätte für die Betzenhauser gewesen, abgesehen von einer kurzen Zeitspanne im 16. Jahrhundert, als sie ihre Toten bei St. Peter beerdigten.

Am 22.2. 1854 wird Wilhelm Weber aus Betzenhausen vom Großherzoglichen Stadtamt Freiburg durch Handgelübde als Leichenschauer verpflichtet und am 1.1.1868 Philipp Diringer als Totengräber. Aus dem Bericht des Bezirksarztes über den Zustand des Friedhofes am 3.1.1875 ergibt sich, daß die bestehenden Vorschriften über die Anlage von Gräbern nicht gehörig befolgt werden. Daraufhin gibt Bürgermeister Wißler 20 Jahre später eine dreiseitige Friedhofsordnung heraus. Dabei wird es u. a. verboten, die Hühner auf dem Friedhof herumlaufen zu lassen.

Aber am 22.1.1899 schreibt das Amt Freiburg wieder an die Gemeinde, daß die steinernen Einfassungen der Gräber teilweise so groß gemacht werden, daß die Wege ungebührlich beengt sind. Sie sollen unverzüglich zurückversetzt werden und es ist eine gleichmäßige Länge und Breite der Gräber einzuhalten.

Einen kleinen Ärger gab es im Jahre 1824 mit dem Lehener Pfarrer Schneider, der die ihm zustehenden 6 Klafter Holz gerichtlich einklagte. Er wisse wohl, schreibt der Pfarrer, daß die Betzenhauser wegen der Holzansprüche mit den Freiburgern zur Zeit verhandeln, aber ihn berühre das nicht. Er wolle sein Holz. Die Gemeinde beschließt von nun an, den Pfarrer nicht mehr in Naturalien wie bisher, sondern in Geld zu entlohnen.

Zu den Aufgaben des Pfarrers gehörte damals auch die Eidesbelehrung. Pfarrer Dürr, der Nachfolger Pfarrer Schneiders, hat im jahrelangen ,,Holzkrieg” zwischen Betzenhausen und Freiburg einige Eidbelehrungszeugnisse auszustellen.

Ansonsten erfahren wir über das kirchliche Leben der Gemeinde nicht viel, außer daß im Jahre 1792 ein recht aggressiver Johann Zimmermann Sigrist in St. Thomas war. Am 8.2.1792 wird er in einer Gerichtsverhandlung zu ,,ewigen Stillschweigen dieserhalb” verurteilt, das heißt, er solle die über den alten Vogt Martin Ambs gemachten Aussagen nicht mehr wiederholen. lm Verhör war herausgekommen, daß der Sigrist den Vogt einen Schelmen (frühere Bedeutung: Schinder, Schuft) gescholten habe, weil dieser ihn auch einen Schelmen geheißen habe. Aber er habe nicht gesagt, daß der Vogt zu Lehen vogelfrei sei und sich zu Uffhausen und Wendlingen nicht mehr sehen lassen könne und daß er solche schändlichen Sachen von ihm wüßte, daß er sich solche Worte gefallen lassen müsse. Auch habe er nicht zu ihm gesagt, daß, wenn er ihn am rechten Ort treffe, er schaun soll wie es ihm geht. Die Zeugen Faist, Rohrer und Bruder sagen aus, daß der alte Vogt den Sigrist öffentlich in den Gasthäusern Krone und Bären und auch in der Lehener Kirche einen Schelmen gescholten habe.

5 Monate später klagt den Sigrist Zimmermann der Rechtsanwalt Dr. Tröndling an, daß er das Honorar für den gegen seine Stiefmutter Magdalena Scherer  geführten Prozeß in Sachen Erbschaft noch nicht erhalten habe.

b) Zehnt

Der Zehnte spielte in Betzenhausen bis 1867 eine Rolle. Noch am 1.1.1860 hatten die Zehntpflichtigen 2968 Gulden als Ablösesumme für den Zehnt zu zahlen. Die Gesamtsumme, die wegen der Aufhebung dieses alten Gesetzes gezahlt werden mußte, betrug 16402 Gulden.

Sie mußte innerhalb von 15 Jahren von 1852 an getilgt werden. Der Zehnte, der ja ursprünglich als Lebensunterhalt für die Diener der Kirche bestimmt war, war in Betzenhausen ein Lehen der Markgrafschaft Hachberg. Diese hatte im 15. Jahrhundert die Herren von Rathsamhausen mit dem Zehnt von Betzenhausen belehnt. Daß es mit den Zehntabgaben nicht immer glatt ging, läßt sich denken und auch aus den Schreiben des Hans Jörg Tegelin von Wangen, der wiederum von den Rathsamhausern im Jahre 1585 den Zehnt gepachtet hatte, über die Zehntschulden der Betzenhauser entnehmen.

Die Dorfbewohner waren zu dieser Zeit aber auch der Sapienz (Stiftungsverein der Universität) zehntptlichtig, denn sie beschwert sich gegen den Eingriff in ihr Zehnt recht von einigen Pächtern und Zehntholden aus Betzenhausen.

Nach sicher ebenfalls vorausgegangenen Beschwerden befiehlt die Stadt ihren Untertanen zu Betzenhausen am 28.7.1586 die Winter- und Sommerfrüchte zu ernten und den Zehnt bei 10 Pfund Roggen Strafe gehörigst zu entrichten. 1597 war die Strafandrohung anscheinend schon wieder vergessen, denn der Junker Tegelin bittet die Stadt erneut, ihre Untertanen zur Zehntentrichtung anzuhalten.

Ebenfalls Zehnt zu zahlen war an das Spital zu Freiburg, denn im Mai 1617 besichtigte der Spitalmeister Theobald Herbstheimer den Zehnt zwischen Freiburg und Betzenhausen. lm Kriegsjahr 1639 mußte sich die Stadt an Wolf Dietrich von Rathsamhausen wenden, da die Betzenhauser im Schwedenkrieg alle,,durchgegangen” seien und es daher mit dem Zehnt wieder einmal seine Schwierigkeiten haben werde.

lm Jahre 1660 wird Dr. J. C. Helbling als Beständer (Pächter) des rathsamhausischen Zehnten genannt. 1684 pachtet ihn Wilhelm Günter von Freiburg. lm Jahre 1699 geht der Zehnt zunächst nur zu einem Drittel und 1710 ganz in die Hände der Familie Schmidt von Brancienstein über. Von ihnen sind 6 Lehensreversionen aus den Jahren 1714-1759 gegen den Markgrafen erhalten. 1758 erhält der Veruralter des Zehnten zu Betzenhausen den Regierungsbefehl bis auf weiteres an niemand mehr etwas zu verabfolgen. Warum ist leider nicht angegeben.

Aber nicht nur mit den Zehntpflichtigen gab es Ärger, auch die Zehntberechtigten hatten miteinander Schwierigkeiten, wie die Sapienz und das Gotteshaus Allerheiligen im Jahre 1763. Letzteres besaß das Rothlaubfeld, das einen eigenen Zehntdistrikt bildete und von den Zehntentrichtungen befreit war.

1785 übernimmt die Familie Schach von Königsfeld den Zehnten in Betzenhausen, der in Geld angegeben ca. 550 Gulden pro Jahr beträgt. Daraufhin erhält am 3.4.1785 die Gemeinde ein Schreiben von Herrn Schach, in dem er den Vogt und das Gericht bittet, ihm bei der Herstellung normaler Zustände betr. des Zehnten zu helfen. Durch die 30jährige Verpachtung und Abwesenheit der Zehntherren hätten sich Mißbräuche eingeschlichen, die er mit ihrer Hilfe zu beseitigen gedenke.

Die Anweisungen des Herrn Schach an seinen Zehntknecht geben einen Eindruck davon, wie er sich in Zukunft die Einziehung des Zehnten vorstellt. Wenn der Zehntknecht alle diese Forderungen erfüllte, ist er sicher zum meistgehaßten Mann in Betzenhausen geworden.

Die 1785 gegebenen Anweisungen des Herrn von Schach an seinen Zehntknecht zu Betzenhausen. Was der Zehntknecht bei seinen Eiden zu turr hat:

  1. Sobald das Heu in Haufen zusammengerecht ist, soll der Zehntknecht von Matte zu Matte gehen und sehen ob die Haufen gleich groß sind. Falls der Eigentümer nicht willens ist, Ungleichheit zu beseitigen, sol er deml Ortsvogt angeziegt werden.
  2. Jeder zehnte Haufen soll markiert werden. lst die Markierung wider Zucht und Gevrrissen entfernt, so soll es dem Vogt angezeigt werden.
  3. Falis nur drei oder vier Haufen auf einer Matte gemacht werden, so soll der Zehntknecht den dritten Teil von einem Haufen fordern, bei fünf Haufen die Hälfte. Verweigert das der Eigentümer, soll er dem Vogt angezeigt werden.
  4. Der Zehntknecht soll nicht von einer Matte auf die andere zählen, sondern von jeder Matte extra den Zehnt einziehen.
  5. Der Zehntknecht soll aufpassen, daß der Eigentümer nicht das gute Futter für sich behält und das saure dem Zehnlherrn gibt.
  6. Was den Fruchtzehnt betrifft, so soll er aufpassen, daß er die Garben ordentlich abzählt.
  7. Er soll nie zulassen, daß die Garben in 11. bis 14. eingeteilt werden zum Nachteil des Zehntherren.
  8. Von vier Garben sind ein Drittel von fünf Garben die Hälfte zu fordern. Wenn sie nicht wollen, dem Vogt anzuzeigen.
  9. Es soll nicht von einem Acker auf den anderen gezählt werden.
  10. Beim Hanfzehnt soll der Zehntknecht von 10 Bund des zehnten und von 5 Bund einen halben nehmen.
  11. Beim Erdäpfelzehnt hat der Zehntknecht zu beobachten, daß das Feld mit Ruten oder Stangen abgemessen wird. Jede zehnte Rute gehört dem Zehntherren und die Kartotfeln sollen im Boden bleiben. Sie werden vom Zehntherren oder Beständer selbst ausgemacht.
  12. Will der Eigentümer aber die Kartoffeln sofort ausmachen, so soll der Zehntknecht vom Feld jeden 10. Korb nehmen, ja nicht erst im Haus!
  13. Bei Gerste soll jeder zehnte Bund bezogen werden.
  14. Der Zehntknecht soll ein ordentliches Aufschreibbüchlein oder Register halten, worin alles aufgezeichnet wird.
  15. Der Zehntknecht soll beim Einbringen der Frucht gegenwärtig sein und auch beim Dreschen gegen Lohn mithelfen.
  16. Der Zehntknecht bleibt auch im Falle einer Verpachtung immer an den Zehntinhaber angewiesen und es steht dem Zehntherren frei, ihn zu entlassen und einen anderen einzustellen.
  17. Der Zehntknecht hat in der Heuerntezeit jeden Sonntag beim Zehntherrn zu erscheinen und ihm über alles Nachricht zu geben.
  18. Sein Lohn beträgt 20 Gulden in bar, falls er aber seine Schuldigkeit voll erfüllt, soll er noch weitere Vergütung haben.
  19. Letztlich wird dem Zehntknecht noch auferlegt, daß er alle Matten und Felder die kein besseres Gartenrecht beweisen können, den Zehnt abfordert und wenn sie sich weigern, dem Zehntbesitzer anzeigen.

Grundherrschaft 11

gez. Josef von Schach
Edler von Königsfeld

Am 8.9.1831 wird die Allodifikation (Befreiung vom Lehen) für den Betrag von 900 Gulden genehmigt.

Aufgrund des Zehntablösungsgesetzes vom 15. 11. 1833 schloß die Gemeinde in den fünfziger Jahren mit ihren 6 Zehntherren einen Zehntablösevertrag. Grundlage für die Bemessung des Betrages war für den großen Zehnt (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer) die Ernteergebnisse der Jahre 1818 bis 1838, für den kleinen Zehnt (= Kartoffeln, Hanf, Flachs, Raps, Kraut, Kernobst) der Durchschnittsertrag von 1838 bis 1839. Das Heu wurde geschätzt. Die danach berechnete Ablösesumme für den Zehntherren betrug:

  1. für die Schach’schen Erben 13000 fl
  2. für die Freifrau von Brandenstein 773 fl
  3. für die großherzogliche Domänenverwaltung 962 fl
  4. für die Universität Freiburg namens der Sapienz-Stiftung 714 fl
  5. für die Verwaltung des Hl.-Geist-Spitals 338 fl
  6. für die Pfarrei Lehen 500 fl

Dafür mußte bei der Zehntschuldentilgungskasse in Karlsruhe ein Darlehen von 8982 Gulden aufgenommen und anteilmäßig unter die Zehntherren verteilt werden. Für den Rest der Ablösesumme mit Zinsen wurde eine Umlage erhoben. Nach dem Zehntablösegesetz mußte der Siaat für ein Fünftel der Summe aufkommen. DerlIetzte Betrag für die Zehntschuldentilgungskasse wurde in Höhe von 237,32 fl am 16.2.1863 bezahlt. Da die Zehntherren nach dem Verhältnis ihres Bezuges zum Ausbau oder Erhalt der Kirche verpflichtet waren, hatten sie ebenfalls eine Bauablösesumme von insgesamt 1988,26 fl zu entrichten.

  1. Die von Schach’schen Erben 1625,20 tl
  2. die Freifrau von Brandenstein ‘100,53 fl
  3. das Großherzogliche Domänen-Arar 125,32 tl
  4. die Universität Freiburg namens der Sapienzstiftung 93,09 fl
  5. die Heiliggeist-Spitalverwaltung 44,12 fl

Einen größeren Streit hatte es zu Anfang des 19. Jahrhunderts zwischen den Zehntherren und der Gemeinde wegen dem Bau der Kirchhofmauer gegeben. Schließlich einigte man sich so, daß die Zehntherren für den Teil der Mauer aufkamen, der die Kirche gegen die Beschädigung von der Straße her schützt. Der andere Teil, der nur zur Einfriedung diente, war von der Gemeinde zu übernehmen.

c) Das Bischofskreuz

Einem Ereignis hat Betzenhausen die Erwähnung seines Namens, in wenn auch weniger Literatur, zu verdanken: Dem Tode Bischofs Konrad von Lichtenberg im Jahre 1299. Der Bischof war der Schwager des Grafen Egon ll. von Freiburg (1263-1316). Dieser war durch seine Teilnahme an den Kämpfen zwischen Albrecht von Osterreich und Adolf von Nassau um die deutsche Königskrone schwer in Schulden geraten. Auch die Einkünfte aus der Stadt Freiburg flossen nur spärlich, da er einen großen Teil davon seinem Sohn Konrad bei dessen Heirat mit der Tochter des Herzogs Friedrich lll. von Lothringen am 30.4.1290 abgegeben hatte. lm Jahre 1298 hatte er noch gemeinsam mit den Freiburger Bürgern die Burg Landeck belagert, aber der Zwist war nicht mehr zu verhindern. Elsässische mit König Albrecht verbündete Städte fielen in Freiburgs Besitzungen ein und dieses rächte sich durch Beschießung des Grafenschlosses. Da kam ihm sein Schwager Bischof Konrad lll. von Straßburg zu Hilfe.

Die wohl älteste schriftliche Überlieferung vom Ende dieses kriegerischen Bischofs, und zugleich auch die kürzeste, stammt von Mathias von Neuenburg in lateinischer Sprache. Die Übersetzung lautet: “Als nun der Bischof kam, um Freiburg zu zerstören, zogen ihm die Freiburger entgegen, und während des Kampfes, in welchem bereits viele Freiburger gefallen waren, durchbohrte ihn ein Metzger mit seinem Speere, als er im roten Wamse umherritt, um seine Leute anzufeuern. Nach seinem Tod wurden der Graf und die Seinigen täglich sehr durch die Bürger geschwächt und in die Enge getrieben.”

Diese Tat nun erregte in den 20er Jahren unseres Jahrhunderts noch einmal einige Gemüter. M. Krebs hatte 1926 in seiner Dissertation geschrieben, der Bischof sei im Schlachtgetümmel gefallen, während P. P. Albert von einem Attentat sprach. Ein dritter, Leo Wohleb, versucht noch einmal anhand des Textes von Mathias von Neuenburg, den Tathergang zu rekonstruieren und kommt wie Krebs zu der Überzeugung, daß man die Tat des Metzgers, die ja in einem Moment höchster Not erfolgte, nicht als ein hinterlistiges Attentat bezeichnen kann.

Am 2. August 1299 wurde Konrad lll. im Münster zu Straßburg in der Johanniskapelle beigesetzt und die Grabinschrift erzählt von seinen hervorragenden Eigenschaften. Der Bischof war nämlich zu seinen Lebzeiten nicht nur Kriegsherr, sondern auch der Stifter des Colmarer Dominikanerinnen-Klosters Unterlinden und der lnitiator der berühmten Westfassade des Straßburger Münsters.

An der Stelle aber, an der der Bischof den tödlichen Stoß erhalten hatte, wurde ein Kreuz aus rotem Sandstein gesetzt, das sogenannte Bischofskreuz und wahrscheinlich eine Linde gepflanzt. Wann das geschah und durch wen, ist leider nicht mehr lestzustellen.

Mit der Zeit begann aber der eigentlich historische Hintergrund immer mehr in Vergessenheit zu geraten. Zwar berichten über 100 Jahre später die Chronisten Königshofen (1415) und Fritsche Glosener (1362) noch einmal über den Vorgang, aber das Kreuz wird mit keiner Silbe erwähnt. Gerüchte begannen sich zu bilden. Der Bischof sei nicht nur hier gefallen sondern auch begraben, er sei ein Heiliger, der in Kindsnöten und Kinderkrankheiten Beistand leiste. Besonders viele Elsässer gehörten zu diesen Wallfahrern, die das Kreuz mit vielen kleinen Kinderkappen bedeckten. Dann wurde noch behauptet, das Kreuz sei gar kein Kreuz sondern ein Grenzstein, und das Ganze sei eine Sage.

Im Jahre 1759 müssen einige Buchstaben auf der Vorderseite des Kreuzes noch zu lesen gewesen sein. Die gesamte fünfzeilige Inschrift ist wahrscheinlich sofort beim Aufstellen des Kreuzes eingehauen gewesen und war in gotischen Minuskeln gehalten. Die gesamte Inschrift sah wahrscheinlich einmal so aus:

CONRADO. DE. LIEHTENBERG.
EPISCOPO. ARGENTINENSI.
HOC. LOCO.
INTER.
FECTO.

Die an der Seite befindlichen Schuhe wurden sicher erst später hinzugefügt (nach der Meinung P. P. Alberts sind diese Schuhe keine Bundschuhe, sondern Stiefel nach Art der Pariser Mode). Sie sind auch heute noch deutlich zu sehen. P. G. Baumeister aus St. Peter erwähnt im Jahre 1760, daß das Kreuz durch das Schleifen von hauenden und schneidenden lnstrumenten sehr stark bescträdigt sei.

Ende des l8.Jahrhunderts gibt Kaiser Joseph ll. einen Erlaß heraus, der den Abriß aller Nebenkapellen anordnet. Kaplan Geißinger aus Buchholz hat noch kurz vor dem Abbruch der kleinen Kapelle ein Bild gezeichnet, das in der Freiburger Universitätsbibliothek noch erhalten sein soll. Die Kapelle wurde dann auch abgerissen und dabei wurde der linke Arm abgebrochen. Am 21.4.1812 schreibt das Landamt an den Gemeinderat von Betzenhausen, daß die Reste der Kapelle wegzuräumen seien.

Das Kreuz soll daran anschließend eine kurze Zeit in der Kirche von Betzenhausen oder Lehen gestanden haben, später aber wieder auf seinen alten Platz im Freien gekommen sein. lm Jahre 1686 soll die erste Kapelle um das Kreuz erbaut worden sein. Die zweite erhielt es erst im Jahre 1903 wieder durch die Stadtverwaltung. Der Sockel des Kreuzes war im Jahre 1784 erstellt worden.

lm 2. Weltkrieg wurde auch die kleine Kapelle beschädigt. ln der Wand klaffte ein großes Loch, Verputz und Dachziegel waren zerstört und auch das Kreuz beschädigt. Die Bischofslinde hatte 1942 der Blitz gefällt.

7. Gasthäuser

Ab 1570 läßt sich in Betzenhausen ein Gasthaus nachweisen. Der Pächter war ein Truprecht Enderlin von Betzenhausen, vielleicht ein Mitglied der Familie Enderlin, die im Bundschuh eine Rolle spielten. Michael Wohrer und Hans Liebenberg von Betzenhausen haben im Jahre 1605 die Wirtschaft gepachtet. ln der Beschreibung des Dorfes von 1683 wird der ,,Beren” zum erstenmal schriftlich erwähnt. Der Kronenwirt dagegen erst 1741. Bei ihm kehrten regelmäßig die Herren Stiftungsexekutoren und Vertreter des Stadtmagistrats bei der lokalen Besichtigung der Lehener Felder wegen des Zehnten ein. Sie ließen es sich hier gut schmecken. Zumindest hinterließen sie ansehnliche Spesen rechnungen.

1756 stirbt der Kronenwirt Josef Schwerer, und seine Nachfolger müssen auch nicht schlecht gekocht haben, zumindest besser als der Bärenwirt. lm Jahre 1792 erscheinen jedenfalls Mathias Schretz und Johann Baumann, beide von Wendlingen, vor Gericht und bringen an, daß sie dem Bärenwirt, Johann Gutgsell, 600 fl in bar geliehen haben, welche er innerhalb eines Jahres zurückzahlen wollte. Nun sei die Zeit bereits verstrichen, ohne daß sich Gutgsell auch nur blicken ließe. Am 7. März erscheint darauf ein verzweifelter Bärenwirt vor dem Gericht und bittet um einen Termin, um mit seinen Gläubigern doch noch einen ,,Weg der Güte” zu finden. lm Wege der Exekution hatten sie ihm bereits das Wirtshaus gerichtlich gepfändet und schätzen lassen. Damit er aber nicht genötigt sei, zu seiner Schande und Nachteil ausschreiben zu lassen, bitte er um Vermittlung zwischen ihm und seinen Gläubigern. Am 29.6.1787 klagt Michael Kems ebenfalls gegen den Bärenwirt wegen einer Schuld von 422 fl, die er ihm durch den Kauf seiner Matte noch schulde. lm Jahre 1809 ist Dominikus Weber Bärenwirt.

ln der Feuerversicherung von 1855 ist eine kurze Beschreibung der beiden Gasthäuser:

Gasthaus zur Krone/Franz Bohrer:

  1. zweistöckiges Wohnhaus mit einem Balkenkeller
  2. zweistöckiger Anbau mit Balkenkeller und einem Schweinestall
  3. ein Wohnhaus mit einem Holzschopf
  4. eine Scheune mit Stall 4500 fl Schätzwert

Gasthaus zum Bären/Dominikus Weber:

  1. ein zweistöckiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller
  2. ein Anbau mit Abort
  3. eine Scheuer mit Stall
  4. eine Scheuer mit Stall
  5. eine Metzig, ein Schweinestall 6200 fl Schätzwert

Urteil eines Beamten bei einer lokalen Besichtigung in dieser Zeit: Beide ziemlich frequent.